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Jagdschein; Ausstellung/Verlängerung

Die Ausübung der Jagd bedarf neben andren privatrechtlichen Voraussetzungen der Genehmigung. Die Genehmigung wird in Form eines Jagdscheines durch die für den Hautwohnsitz zuständige untere Jagdbehörde erteilt (siehe: untere Jagdbehörde).

Bearbeitung: Nach Vorliegen aller Unterlagen ca. 25 Minuten, Erstaustellungen nach erfolgreicher Prüfung ca. 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen: siehe untere Jagdbehörde

Zusätzliche Hinweise: siehe untere Jagdbehörde

Antragstellung: schriftlich

Rechtsgrundlagen: Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz Brandenburg, DVO zum Landesjagdgesetz Brandenburg

Der Kreisjagdverband Frankfurt (Oder) führt nach Vorankündigung in den Räumen der unteren Jagdbehörde der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 in 15234 Frankfurt (Oder), die jährliche Kassierung durch und gibt die zur Jagdscheinverlängerung notwendige Jagdhaftpflichtversicherung aus.

Jagdscheine, die nicht mehr verlängert werden können, werden neu ausgestellt. Dazu ist ein aktuelles Passbild vorzulegen.

Da vor der Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines die durch Gesetz vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt, ist der Antrag mindestens eine Woche vor Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines bei der unteren Jagdbehörde einzureichen (Antragsformulare gibt die untere Jagdbehörde aus. Gleichermaßen können sie auf den Internet-Seiten der Stadt Frankfurt (Oder) und des Kreisjagdverbandes herunter geladen werden).