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Meister-BaföG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG, Aufstiegs-BAföG)

Achtung: Einschränkungen im Bereich auf Grund der Verbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (Covid 19)


Wer erhält diese Leistung?

Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Technikern, Handwerks- oder Industriemeistern, Fachwirten, Fachkaufleuten, Betriebswirten, Fachkrankenpflegern oder Berufsbildern mit vergleichbaren Qualifikationen weiterbilden wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungs-abschluss Leistungen nach dem AFBG erhalten. Zukünftige Erzieher, Heilerziehungspfleger und Heilpädagogen sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bei Teilzeitmaßnahmen muss die Antragstellung vor Maßnahme(-abschnitts)ende (letzter Unterrichtstag) erfolgen. Bei Vollzeitmaßnahmen wird Aufstiegsförderung mit Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht - frühestens aber ab Fortbildungsbeginn. Aufstiegsförderung wird für einen Maßnahmeabschnitt (z. B. Teil I und II der Meisterausbildung) oder ein Fachschuljahr (z. B. Erzieher) geleistet.

Für die Antragstellung benötigen Sie Formblätter, welche Sie vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten (alternativ auch auf Internetseite zum Meister-BAföG, AFBG erhältlich). Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und nach einer Prüfung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit an das Amt für Ausbildungsförderung zu senden. Dafür verwenden Sie bitte die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder senden den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung.

Insgesamt sind folgende Unterlagen einzureichen:

bei Teilzeitmaßnahmen:

  • vollständiger Antrag (Formblatt A, Formblatt B und Formblatt Z)
  • Nachweise über bisherige Berufs- und Fortbildungsabschlüsse in Kopie
  • Nachweise zu den Prüfungsgebühren (Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises)
  • eventuell Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit (Formblatt M)

bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich zu den unter Teilzeitmaßnahmen genannten Unterlagen:

  • Kranken-/Pflegeversicherungsnachweis
  • Einkommens- und Vermögenserklärung des Antragstellers/der Antragstellerin (Anlage 1 zu Formblatt A)
  • Einkommensnachweise für den Zeitraum des Maßnahmeabschnittes
  • Vermögensnachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Einkommenserklärung des Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners (Anlage 2 zu Formblatt A)
  • Einkommensnachweise des Ehegatten für das vorletzte Kalenderjahr

Die vollständigen Anträge können Sie über das Uploadportal hochladen, per Post übersenden oder persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben.

Je nachdem, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitmaßnahme handelt, wird ein Maßnahme-betrag als Zuschuss und Darlehen und ein Unterhaltsbetrag als Zuschuss gewährt.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern der Ausbildungsförderung.

Ebenso erhalten Sie Informationen über die kostenfreie bundesweite Rufnummer 0800-MBAFOEG (oder 0800-6223634) oder im Internet.

Rechtsgrundlagen: AFBG, BAföG, SGB i, SGB X