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Unterstützung für Unternehmen bei den Coronavirus-Folgen Informationserteilung
[Nr.99050131013000 ]

Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unter den wirtschaftlichen Folgen des neuartigen Coronavirus leiden, können verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen. Um sich über die Möglichkeiten zu informieren, können Sie sich unter anderem an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.

Das Bundeswirtschaftsministerium informiert auf seinen Internetseiten über die verfügbaren Instrumente und hat eine Hotline zu wirtschaftsbezogenen Fragen des Coronavirus eingerichtet.

Zu möglichen Unterstützungen gehören zum Beispiel 

  • Kredite und andere Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf, 
  • Bürgschaften,
  • Kurzarbeitergeld und
  • weitere Instrumente.

Auch kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten. 

Über Kreditmöglichkeiten für betroffene Unternehmen informiert auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld können Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. 

Hinweis: Die angebotenen Unterstützungen können sich durch neue Gesetze kurzfristig ändern. 
 

Rechtsgrundlage(n)

entfällt

Erforderliche Unterlagen

entfällt

Voraussetzungen

entfällt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine (gegebenenfalls Kosten für Telefon oder Telekommunikation)

Verfahrensablauf

entfällt

Bearbeitungsdauer

entfällt

Fristen

entfällt

Formulare/Schriftformerfordernis

entfällt

Ansprechpunkt

Allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen:

Bundeswirtschaftsministerium
Hotline zu Wirtschaftsfragen des Coronavirus: 030 186151515
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr

Informationen über Kredite für Unternehmen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  
Hotline für Unternehmen: 0800 5399001
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Informationen zum Kurzarbeitergeld:

Bundesagentur für Arbeit
Hotline für Unternehmen: 0800 4555520
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr