Die zuständige Kreisordnungsbehörde setzt auf Antrag des Veranstaltenden Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung von Messen, Ausstellungen und Märkten (Groß- und Wochenmärkte) fest (Genehmigung).
Kreisordnungsbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie die Zustimmung ("Festsetzung") durch die zuständige Kreisordnungsbehörde.