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Abfallgebühr Festsetzung
[Nr.99001001002000 ]

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

Volltext

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für die Anmeldung bei einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bis zur Auslieferung von Abfallbehältern beträgt in der Regel wenige Werktage.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Nach einer Prüfung der Anmeldung werden die beantragten Abfallbehälter bereitgestellt. Die Abfallgebühren werden regelmäßig mittels Gebührenbescheid festgesetzt.

Rechtsbehelf

Der Gebührenbescheid enthält einen Rechtsbehelf mit Hinweisen für Widerspruchsmöglichkeiten.

Zuständige Stelle

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK)