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Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten

Die untere Abfallwirtschafts-und Bodenschutzbehörde (uAWB/uB) ist im zweistufigen Behördenaufbau des Landes Brandenburg eine untere Überwachungsbehörde mit einer Vielzahl an Aufgaben im Bereich des Abfallrechts, der Kreislaufwirtschaft, des Bodenschutzes und der Altlasten. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nimmt die untere Abfallwirtschafts-und Bodenschutzbehörde Pflichtaufgaben nach Weisung war. Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Brandenburg zu erfüllen und dafür Sorge zu tragen, dass das Abfall-und Bodenschutzrecht im Gebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) entsprechend der Zuständigkeiten vollumfänglich angewendet und durchgesetzt wird.

Verstöße gegen das Abfall- und Bodenschutzrecht

Sollten Sie Verstöße gegen das Abfall- und Bodenschutzrecht feststellen, melden Sie diese bitte der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde (uAWB/uB). Dafür können Sie auch gern das zur Verfügung gestellte Formular (siehe Download) nutzen. Daten zu den (möglichen) Verursachern bzw. auch Daten von Fahrzeugen oder Fotos und Videos, sind in jedem Fall sehr hilfreich. Nach Meldung der Verstöße prüft die uAWB/uB, welche Maßnahmen einzuleiten sind, um den ordnungsgemäßen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Zustand wieder herzustellen. In jedem Fall wird die Durchführung eines Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren, bzw. auch die Feststellung eines Straftatbestandes geprüft (hier Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft). Bei Feststellung und Überführung von Verursachern von Umweltverstößen im Abfall- und Bodenschutzrecht, drohen empfindliche Strafen.Verstöße können zum Beispiel sein: - illegale Abfallentsorgung, -ablagerung,

  • illegales Betreiben einer Anlage zum Behandeln und Sortieren von Abfällen
  • illegale Abfallverbrennung (es gilt ein generelles Verbrennungsverbot, auch für Grün- und, Gartenabfälle
  • Bodenverunreinigungen durch Altöle, Kraftstoffe, Schmiermittel, Chemikalien etc.

untere Abfallwirtschaftsbehörde (uAWB)

Durchführung von Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren bei illegaler Abfallentsorgung

Bei Verstößen der unterschiedlichsten Art (siehe oben), führt die untere Abfallwirtschaftsbehörde entsprechende Nachforschungen und Recherchen durch. Bei Ermittlung der Verursacher drohen im Rahmen von Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren empfindliche Strafen.

Kontrolle und Überprüfung, sowie Sicherung und Sanierung von nach Baurecht betriebenen und ehemaligen Abfallbehandlungs- und entsorgungsanlagen

Die untere Abfallwirtschaftsbehörde ist zuständig für die Überwachung von nach Baurecht betriebenen und stillgelegten Entsorgungsanlagen. Bei betriebenen Entsorgungsanlagen überwacht sie den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen und bei stillgelegten Entsorgungsanlagen überwacht sie die Sicherung und ggflls. die Sanierung, sowie festgelegte Überwachungsmaßnahmen im Rahmen eines Monitorings.

untere Bodenschutzbehörde (uB)

Altlasten

Altlastenkataster:

Die unteren Bodenschutzbehörden sind verpflichtet, Daten über Altlastverdachtsflächen, Altablagerungen, Altlastflächen sowie schädlichen Bodenveränderungen zu erfassen. Diese erfassten Daten werden im Land Brandenburg im Altlastenkataster ALKATonline gesammelt und verwaltet.

Auskünfte aus dem Altlastenkataster:

Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG).

Benötigen Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster, dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Altlastenauskunft. Das dazugehörige Formular finden Sie unter dem Punkt Dokumente und Formulare.

Sollten Sie nicht Eigentümer/innen der Grundstückfläche sein, sollte eine Vollmacht dem Antrag beigelegt werden, um mögliche Nachforderungen zu vermeiden.

Für die Auskünfte kann, abhängig von dem Bearbeitungsumfang, eine Gebühr nach der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) erhoben werden.

Einfache Auskünfte (Negativauskünfte) sind gebührenfrei.

Bodenschutz

Vorsorgender Bodenschutz

Boden erfüllt vielfältige Funktionen, so ist Boden unter anderem Schadstofffilter, Puffer  und Speicher im Wasser- und Stoffkreislauf, Lebensraum für zahlreiche Bodenorganismen und Lebensgrundlage aller Lebewesen auf der Erde. Boden ist ein gesetzlich geschütztes Schutzgut und die Gefährdung des Schutzgutes Boden wird in der Regel immer unterschätzt.

Das Bodenschutzrecht verfolgt das Ziel, in besonderem Maße Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Schadstoffgehalte in Böden sollen langfristig nicht steigen und die natürlichen Bodenfunktionen sollen auf Dauer erhalten bleiben.

In den Bereich des Bodenschutzes fallen folgende Aufgaben:

  • Allgemeine Information und Beratung
  • Bearbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren zum Ein- und Aufbringen von Materialien in oder auf den Boden
  • Prüfung und Kontrolle von Maßnahmen wie Bodeneintrag, Verfüllung von Baugruben, Aushub von Bodenmaterial
  • Prüfung der Wiederverwendbarkeit/ des Wiedereinbaus von Aushub- und Bodenmaterial
  • Geländeauffüllungen und –verfüllungen dürfen nicht zu Bodenschäden führen.

Altbergbau

Anfragen zum Altbergbau:

Die untere Bodenschutzbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) kann, auf Anfrage, einfache Auskünfte zur Lage von ehemaligen Bergbaugebieten im Stadtgebiet geben.

Für fachlich weitergehende Auskünfte und Informationen ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR), mit Sitz in Cottbus, die zuständige Behörde und der fachliche Ansprechpartner.

 

Dokumente und Formulare

Amtsblatt Nr. 6 Juli 11 mit Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr am Südufer des Helenesee des LBGR Seite 73 (PDF, 4.4 MB)

Flyer Holzfeuer im Freien (PDF, 845 kB)

Meldung von illegalen Abfallablagerungen - Online (Online-Formular)

Auskunft Altlastenkataster Stadt FF 2023 (PDF, 81 kB)

BB_Anzeigeformular_für_die_Auf_und_Einbringung_von_Materialien_in den Boden (PDF, 109 kB)