Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Adoptionsvermittlungsstelle.
Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen. Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Adoption eines ausländischen Kindes«.
AdVermiG, BGB, FamFG, EGBG, GG
u.a.
- Gesundheit (gute körperliche, geistige und seelische Verfassung)
- keine kindeswohlgefährdenden Vorstrafen
- stabile Partnerschaft
- unterstützendes Netzwerk /soziales Umfeld
- gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse
- Lebenszufriedenheit/reflektierte Persönlichkeit
Das Verfahren ist kostenfrei.
Gebühren und Auslagen entstehen bei der Beantragung von Unterlagen wie u.a. das Führungszeugnis.