- Beratung, Unterstützung, Förderung von jungen Menschen und ihren Familien bei der Ausübung Personensorge, zum Umgang, in allgemeinen Lebensfragen
- sowie zur Förderung von jungen Menschen und ihren Familien
- amb., stat. Hilfen und teilstat. Hilfen nach dem SGB VIII, Hilfen für junge Volljährige, Hilfen für Mütter/Väter und Kinder, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, gerichtliche Mitwirkung, Inobhutnahme
In Notfällen außerhalb der Sprechzeiten ist es möglich, sich an den Kinder- und Jugendnotdienst zu wenden.
Rechtsgrundlagen:
- Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - ,
- BGB,
- Familienverfahrensrecht- FamFG
Online-Terminvergabe: