Die Altenhilfe soll dazu beitragen, altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Im Rahmen der Altenhilfe bieten Träger der Sozialen Arbeit Information, Beratung und Unterstützung zum Beispiel zu den Fragen der altersgerechten Haushaltseinrichtung, der Versorgung mit Mahlzeiten oder der Betreuung durch Angehörige an. Näheres regelt hierzu § 71 SGB XII.
Gebühr: keine
Bearbeitung: bis zu 14 Tagen
Rechtsgrundlagen: § 71 SGB XII