Gemeinschaftsfischen und ähnliche Angelveranstaltungen bei denen Fangergebnisse abschließend vergliche oder bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung festgelegt sind, dürfen nur mit Genehmigung der Fischereibehörde durchgeführt werden. Sie sind mindestens ein Monat vor Beginn schriftlich anzuzeigen.
Gebühr: 5,00 € pro Veranstaltung
Bearbeitung: 1 bis 2 Wochen
Erforderliche Unterlagen: Antrag mit Zustimmung des jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten
Rechtsgrundlagen: §§ 8 und 9 der Fischereiordnung des Landes Brandenburg