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Anmeldung bei der Landesärztekammer
[Nr.99018099000000 ]

Als Ärztin oder Arzt in Brandenburg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Brandenburg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
  • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
  • die berufliche Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Approbation/Berufserlaubnis
  • Urkunden über akademische Grade und Titel (vor allem Promotionsurkunde(n), Habilitation) und/oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Urkunde über die Facharztanerkennung

Voraussetzungen

  • Approbation als Ärztin oder Arzt oder
  • Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes und
  • Ausübung des Berufs in Brandenburg oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Wohnsitz in Brandenburg  

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ärztin oder Arzt in Brandenburg sind, melden Sie sich selbst bei der Landesärztekammer an:

  • Füllen Sie den Meldebogen online vollständig aus.
  • Ein entsprechendes Anschreiben wird nach dem Ausfüllen generiert.
  • Drucken Sie den Meldebogen aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Unterlagen per Post bei der Landesärztekammer Brandenburg ein.
  • Die Landesärztekammer trägt Sie als neues Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Bearbeitungsdauer

vom Einzelfall abhängig; mindestens 2 Wochen

Fristen

Anmeldefrist: innerhalb 1 Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein