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Anmeldung von Hunden

Kurztext

Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.

Teaser

Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

Volltext

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Formular: