Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.