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Antrag auf Notenverbesserung Zulassung
[Nr.99061021007000 ]

Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.

Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder

  • zwei Freiversuche, oder
  • zwei Verbesserungsversuche, oder
  • einen Freiversuch und einen Verbesserungsversuch

innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.

Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.

Rechtsgrundlage(n)

Studien- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie eventuell die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Hochschule ein.
  • Nach der erneuten Bewertung Ihrer Leistung bekommen Sie die jeweils bessere Note.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Fristen

Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Teaser

Nach erneuter Prüfungsbewertung können Sie eine bessere Note erhalten.