Bestandene Modulprüfungen dürfen zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden, wenn Sie diese innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt haben.
Sie können insgesamt zweimal Gebrauch von dieser Regelung machen. Das bedeutet, Sie können entweder
innerhalb Ihres Studiums in Anspruch nehmen.
Nach der erneuten Bewertung der Prüfung gilt die jeweils bessere Note.
Studien- und Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Erkundigen Sie sich vorab bei der jeweiligen Hochschule.
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
die jeweilige Hochschule
Nach erneuter Prüfungsbewertung können Sie eine bessere Note erhalten.