Wurde ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt (Leibesfrucht, die tot geboren wurde und weniger als 500g wiegt), können sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt eine Bescheinigung.
§ 31 Absatz 3 Personenstandsverordnung (PStV)
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK
Nachweis, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat, zum Beispiel:
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt fallen Kosten in Höhe von 10 ¤ an.
keine
Haben sie die Fehlgeburt angezeigt, stellt ihnen das Standesamt auf ihren Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt aus.
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.