Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis, sofern es sich nicht um wenig gefährliche Produkte wie beispielsweise Silvesterfeuerwerk handelt.
Darüber hinaus müssen Sie Folgendes dem LAVG anzeigen:
Anzeigepflichtig sind Sie auch, wenn Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 verkaufen wollen.
keine
Anzeigefrist:
Vorliegen beim LAVG
Onlineverfahren möglich: ja, bei Anzeige des Verkaufs von Kleinst- und Klein-Feuerwerk
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung „Arbeitsschutz“
Horstweg 57
14478 Potsdam
Fax: 0331 864335
Tel.: 0331 86830
E-Mail: lavg.office@lavg.brandenburg.de