Damit Sie in Deutschland als Tierarzt oder Tierärztin ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation.
Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Die Approbation ist notwendig, da der Beruf in Deutschland reglementiert ist. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten dürfen.
Die Approbation wird Ihnen von der zuständigen Stelle erteilt, wenn Ihre tierärztliche Ausbildung mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Anerkennungs-Verfahren überprüft. Sie müssen noch weitere Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation erfüllen.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Approbation erhalten.
Eine Berufsqualifikation aus diesen Staaten wird in der Regel automatisch anerkannt, wenn Sie einen Antrag auf Approbation stellen. Es kann aber auch Abweichungen von dieser Regel geben.
Dabei kommt es darauf an, in welchem Staat sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und zu welchem Zeitpunkt. Wenn Sie Ihre Berufsausbildung nach dem EU/EWR-Beitritt Ihres Ausbildungsstaates begonnen haben, wird Ihre Berufsqualifikation automatisch anerkannt. Dann ist das Anerkennungs-Verfahren verkürzt.
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt, kann sie nicht automatisch anerkannt werden. Es gelten andere Regelungen.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Die zuständige Stelle informiert darüber, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind oft:
Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als Kopie einreichen müssen.
Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.
Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen oft von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Keine.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.