Wer den Beruf als Arzt in Deutschland ausüben möchte, braucht eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs (Berufserlaubnis). Die Approbation stellt die höherwertigere Berufszulassung dar.
keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und
Gesundheit (LAVG)
Abteilung „Gesundheit“
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)
Tel. 0331- 8683821
Fax. 0331- 8683826
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