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Architektenliste Eintragung Partnergesellschaft
[Nr.99140001060003 ]

Berufsbezeichnungen, Zusätze oder Wortverbindungen nach § 1 (BbgArchG) dürfen im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder in der Firma einer Kapitalgesellschaft geführt werden, wenn die Gesellschaft in ein besonderes Verzeichnis bei der Architektenkammer (Gesellschaftsverzeichnis) eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft nach § 8 (BbgArchG) hierzu berechtigt ist. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Für den Nachweis der unternehmerischen Rechtsform:
    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß §10 BbgArchG (Versicherungsschein in Kopie)
  • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Liste aller Gesellschafter und Gesellscha mit Angaben zur jeweiligen Berufszugehörigkeit
  • Kopie Einzahlungsbeleg

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr in das Gesellschaftsverzeichnis: 510,00 €

Fristen

3-Monats-Frist

Formulare/Schriftformerfordernis

Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.