Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf nur führen, wer unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen ist.
Mit Prüfung des Befähigungsnachweises:
- Beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde und des Hochschulzeugnisses (bzw. einer gleichrangigen Lehranstalt im Sinne von § 4 BbgArchG)
- Nachweis der Regelstudienzeit bei Bachelor- und Masterabschlüssen
- Nachweise über die zweijährige Berufspraxis in der beantragten Fachrichtung seit dem Fach- bzw. Hochschulabschluss (Arbeitgeberzeugnisse, Projekttabelle, Projektbeschreibungen inkl. Fotos und Plänen in A4); Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die ihr Berufspraktikum nach dem 15.10.2018 begonnen habenmüssen ihr Berufspraktikum unter Aufsicht eines eingetragenen Architekten oder einer Architektin absolvieren.
- Fortbildungsnachweise - je ein Nachweis zu den Themenbereichen:
- Öffentliches Baurecht
- Privates Baurecht
- Baupraxis
- Wirtschaftlichkeit des Planens des Bauens
- Management und Kommunikation
- Nachweis Arbeitsvertrag bei angestellter Tätigkeit oder angestellter Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit gemäß §10 ArchG
- Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
- Kopie Einzahlungsbeleg
Ohne Prüfung des Befähigungsnachweises:
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit
- Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis des Geschäftssitzes/der Niederlassung im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
- Kopie Einzahlungsbeleg
Antragsgebühr Eintragung in die Architektenliste: 205,00 €
Gebühr für Beurkundung und Rundstempel: 65,00 €
Anträge können jederzeit schriftlich bei der Architektenkammer eingereicht werden.
Die Eintragung in die Architektenliste erfolgt ohne Prüfung der Befähigungsnachweise, wenn eine Löschung aus der Architektenliste nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und kein Versagungsgrund vorliegt.