Benötigen Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Arznei- und Verbandmittel, wird ein Arzt/eine Ärztin diese verordnen. Die Unfallversicherung trägt die Kosten, allerdings nur bis zur Höhe eines gegebenenfalls festgesetzten Festbetrages. Wird ein teureres Arznei- oder Verbandmittel oberhalb eines Festbetrags verordnet, muss der Arzt/die Ärztin Sie auf die Mehrkosten hinweisen. Die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
Unfallversicherungsträger sind:
Es fallen gegebenenfalls Kosten an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Jeder/e an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender/e Arzt/Ärztin darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen behandeln. Sie müssen allerdings einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn
Der Durchgangsarzt ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.
Niedersächsisches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung