Beschreibung:
Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der zum Studium erteilt oder verlängert werden kann.
Gebühr:
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten
a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100,00 €
b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 110,00 €.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten
a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 65,- €
b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 80,- €.
Studenten, die für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von den o.g. Gebühren gem. § 52 Abs. 5 AufenthV befreit.
Bearbeitung: 4 bis 12 Wochen
Erforderliche Unterlagen:
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten:
a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100,00 €
b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 100,00 €.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten:
a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 96,- €
b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 93,- €.
Studenten, die für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von den o.g. Gebühren gem. § 52 Abs. 5 AufenthV befreit.
Hier finden Sie die aktuellen Formulare der Ausländerbehörde (deutsch & englisch)
Antrag Auflagenänderung (PDF, 142 kB)
Antrag Reiseausweis etc (PDF, 105 kB)
Datenerfassungsblatt Verpflichtungserklaerung (PDF, 252 kB)
Merkblatt Anerkennung Hochschulabschluss (PDF, 21 kB)
Merkblatt Aufenthaltserlaubnis Erteilung Verlängerung (PDF, 108 kB)
Merkblatt Grenzgängerkarte Erteilung Verlängerung (PDF, 102 kB)
Unterlagen Erteilung Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Studenten (PDF, 91 kB)
Vollmacht Abholung eAT (PDF, 21 kB)
Merkblatt Anerkennung Hochschulabschluss (PDF, 20 kB)
Antragstellung: Antrag muss persönlich schriftlich in der Ausländerbehörde gestellt werden.
Rechtsgrundlagen: AufenthG, AufenthV