Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:
Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen.
Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.
Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:
Durch die erforderliche Ausbildungszeitverlängerung in der Teilzeitausbildung kann es vorkommen, dass das Ende der neuen vertraglichen Ausbildungszeit nicht optimal mit den zentralen Prüfungsterminen übereinstimmt. Auf Antrag des Auszubildenden kann dahingehend eine Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächstmöglichen Prüfung verlangt werden.
Sie stellen den Antrag bei der für Ihre Berufsausbildung zuständigen Stelle. Je nach Beruf kann dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, die Landwirtschaftskammer oder eine andere Kammer sein.
Für die Verlängerung im Ausnahmefall:
Für die Verlängerung bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung:
Für die Teilzeitausbildung:
Bei Minderjährigen ist in jedem Fall die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung einen Verlängerungsantrag. Die Kosten sind im Rahmen der Ausbildungsgebühr/Betreuungsgebühr kalkuliert.
Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:
Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:
Bei Teilzeitausbildung:
Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:
Bei vollständig vorliegenden Unterlagen erfolgt die Bearbeitung üblicherweise innerhalb von 6 Wochen.
Einen Antrag auf Verlängerung bzw. einen Änderungsantrag müssen Sie vor dem Ablauf der regulären Ausbildungszeit einzureichen oder unverzüglich nach dem Erhalten eines Nichtbesteherbescheides.
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Im Land Brandenburg:
IHK Potsdam, IHK Ostbrandenburg, IHK Cottbus
HwK Potsdam, HwK Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg, HwK Cottbus
Ausbildungsberater/innen der IHK, HwK
Bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung können Sie die Verlängerung Ihrer Ausbildungszeit beantragen.