Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien sowie Kollegs erhalten.
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien sowie Kollegs erhalten.
Voraussetzung für diese Förderung ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hierfür ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.
Ausbildungsförderung für den Besuch von Abendrealschulen und Abendgymnasien können Sie nur für die Zeiten erhalten, in denen nicht gleichzeitig eine Berufstätigkeit vorgeschrieben ist.
Als Ausländer können Sie Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Hierüber informiert Sie die zuständige Stelle
keine
Sie stellen den Antrag und fügen Ihre Bescheinigungen oder Nachweise bei.
Wenn das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Rückfragen an Sie hat oder noch Unterlagen benötigt, wird es Sie anschreiben.
Ist Ihr Antrag vollständig und die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie nach der Bearbeitung einen Bescheid per Post zugesandt.
Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid.
Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet.
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie einen Antrag gestellt haben, jedoch nicht bevor Sie die Ausbildung begonnen haben.
Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen.
Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Der BAföG-Antrag kann online gestellt werden. Dabei werden die Formulare auch zum Ausdruck bereitgestellt.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städte
BAföG-Hotline:
+49 800 223-6341 (kostenfrei)
Anrufzeiten:
Mo: 08:00 - 20:00 Uhr
Di: 08:00 - 20:00 Uhr
Mi: 08:00 - 20:00 Uhr
Do: 08:00 - 20:00 Uhr
Fr: 08:00 - 20:00 Uhr