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Beginn der Bauausführung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben anzeigen
[Nr.99012081261001 ]

Melden Sie den Beginn genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde. 

Volltext

Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitteilen, wann Sie mit Ihrem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen möchten.

Wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige, Formular Baubeginnanzeige
  • Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise
  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen

Voraussetzungen

Mit der Ausführung Ihres genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die (Teil-) Baugenehmigung vorliegt.

Spätestens mit der Baubeginnanzeige müssen Sie die erforderlichen bautechnischen Nachweise einreichen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde den geplanten Baubeginn mindestens 1 Woche zuvor in Textform an.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft dann, ob die Voraussetzungen für einen Beginn des Bauvorhabens gegeben sind. Eine Rückmeldung der Behörde ist nicht notwendig.

Fristen

Anzeigefrist: mindestens eine Woche vor dem geplanten Beginn der Bauarbeiten

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde