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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
[Nr.99015013012000 ]

Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

Volltext

Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
  • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
  • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Fristen

Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  •  Widerspruch
  • Klage

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

23.02.2022

Ansprechpunkt

Service-Telefon: 0355 2893 800

E-Mail: service@lasv.brandenburg.de