Anbieter von Dienstleistungen können die gegenseitige Authentisierung mit der eID-Funktion in ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.
Angaben zur Identitätsfeststellung:
Bei natürlichen Personen:
- Familienname
- Vornamen
- Tag und Ort der Geburt
- Anschrift
Bei juristischen Personen:
- Name
- Anschrift des Sitzes
- Unternehmensform
- Bevollmächtigte
- Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
- Kontaktdaten:
- Telefon- und Faxnummer
- E-Mail-Adresse
- Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
- Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
- Beschreibung von
- Diensteangebot
- Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
- Standort bei Automaten
- Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
- Zweck der Datenerhebung
- Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
- Angaben zum Datenschutz:
- Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
- Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)
Antragsfristen: entfällt
Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre