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Berechtigungszertifikat nach PersAuswG
[Nr.99008003000000 ]

Anbieter von Dienstleistungen können die gegenseitige Authentisierung mit der eID-Funktion in ihren angebotenen Diensten nutzen, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Angaben zur Identitätsfeststellung:

Bei natürlichen Personen:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • Anschrift

Bei juristischen Personen:

  • Name
  • Anschrift des Sitzes
  • Unternehmensform
  • Bevollmächtigte
  • Kopie des Handelsregisterauszugs oder Errichtungsurkunde
  • Kontaktdaten:
    • Telefon- und Faxnummer
    • E-Mail-Adresse
  • Angaben zu Personen / Firmen mit Wohnung oder Sitz außerhalb Deutschlands
  • Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder, Angaben der Unternehmenswebseite
  • Beschreibung von
    •    Diensteangebot
    •    Internetseite, auf der das Berechtigungszertifikat genutzt wird
    •    Standort bei Automaten
    •    Verweis auf die für das Angebot geltende Datenschutzerklärung
  • Zweck der Datenerhebung
  • Angabe der Datenkategorien und für jede Datenkategorie Geschäftszweck begründen
  • Angaben zum Datenschutz:
    • Name und E-Mail-Adresse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (nach § 4f BDSG)
    • Name, Sitz, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde

Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • 102,00 Euro für die Erteilung einer Berechtigung (nach § 21 Abs. 1 Satz 2  PAuswG)
  • 80,00 Euro für die Versagung einer Berechtigung
  • 115,00 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung

Fristen

Antragsfristen: entfällt
Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre

Formulare/Schriftformerfordernis