Auszubildende haben während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Hinweis: Es handelt sich nur um Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. Berufe nach der schulischen Vollzeitausbildung sich nicht berührt.
BAB wird als Zuschuss gezahlt. Sie müssen sie daher nicht zurückbezahlen.
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert die zuständige Stelle.
Antrag: Stellen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Antrag.
Bewilligungsdauer:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen können
Bundesagentur für Arbeit
Mo.- Fr. 8:00 bis 18:00 Uhr
Hotline: +49 1801 – 555 111
Festnetzpreis 3,9 ct/Min
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/Min