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Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Eintragung
[Nr.99132004060000 ]

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.

Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Die Hauptaufgaben der Kammer sind unter anderem

  • ihre Mitglieder beruflich zu beraten,
  • bei Streitigkeiten unter Mitgliedern bzw. zwischen den Mitgliedern und ihren Auftraggebern zu vermitteln sowie
  • die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder zu überwachen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer
  • Nachweis bestandener Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
    • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
  • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
  • gegebenenfalls erweiterte Liste der Sozien

gegebenenfalls Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer

Fristen

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen.

Ansprechpunkt

Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt in der Rauchstraße 26, 10787 Berlin