Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Bestellung eines Betreuers

Für Bürger, die geistig oder psychisch so erkrankt sind, dass sie allein nicht mehr ihre Angelegenheiten überblicken und regeln können und für die keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird durch das Amts-und Vormundschaftsgericht eine Betreuung angeordnet.

Gebühr: Einkommensabhängig
 
Bearbeitung: Bearbeitungsdauer ca. 3 Monate

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis
 
Zusätzliche Hinweise: Dieses Verfahren setzt sich aus mehreren Schritten zusammen, so dass auch die Bearbeitung unterschiedlich lange dauern kann.
 
Antragstellung: jeder volljährige Bürger

Rechtsgrundlagen: BGB

zuständige Stelle:

Amts-und Vormundschaftsgericht
Müllroser Chaussee 55
Frankfurt(Oder)