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07.05.2020

Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung erfolgen trotz COVID-19 wie gewohnt

Durch die teilweise Öffnung des Stadthauses der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 für den Besuchs- bzw. Publikumsverkehr seit dem 30. April 2020 können öffentliche Auslegungen der Bauleitplanung wie gewohnt vorgenommen werden.

Der vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit auf Information und Beteiligung von im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen bzw. privilegierten Fachplanungen von Landesämtern und -betrieben wird damit entsprochen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme werden in den öffentlichen Bekanntmachungen zum jeweiligen Beteiligungsverfahren im Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder) bekanntgegeben.

Die mit der Auslegung verbundene Möglichkeit der Auskunft und Abgabe schriftlicher oder mündlicher Stellungnahmen zur Niederschrift der Planungsunterlagen besteht zu den angegebenen Dienststunden sowie nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (0335 552-6107) unter Einhaltung der geltenden Abstandsreglung.

Überdies sind die ortsüblichen Bekanntmachungen und deren Unterlagen online verfügbar: