Es gab ein Schadens- oder Unfall im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen? Dann kann die zuständige Behörde eine Überprüfung durch zugelassene Überwachungsstellen anordnen.
Nach einem im Gesetz näher bestimmten schweren Unfall kann die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Beurteilung bestimmter überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine zugelassene Überwachungsstelle anordnen.
Es muss ein anzeigepflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit einer überwachungsbedürftigen Anlage vorliegen, bei einem
Die Behörde hält eine Überprüfung durch eine bestimmte Zugelassene Überwachungsstelle für erforderlich.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Der Arbeitgeber muss eine Unfall- bzw. Schadensanzeige machen. Dies ist schriftlich oder auch online möglich. Die Behörde kann daraufhin eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle anordnen. Diese ist vom Arbeitgeber auf seine Kosten durchzuführen.
Eine Anordnung erfolgt ca. 1-2 Wochen nach Kenntnis der Behörde von den entscheidungserheblichen Umständen, die die Entscheidung über eine notwendige Prüfung ermöglicht. Ein möglicher Widerspruch wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.
Falls die Behörde nach einem schweren Unfall die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Prüfung erkennt, wird sie unverzüglich eine solche anordnen und für die Durchführung eine Frist setzen. Gesetzlich bestehen keine Fristvorgaben.
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Arbeitsschutz