Sie können als Arbeitgeber die Verlängerung der Prüffristen für Ihre betrieblichen überwachungsbedürftigen Anlagen beantragen.
Die Verlängerung von Prüffristen ist je nach Einzelfall auf Antrag für nachstehende Anlagen möglich:
Im Antrag des Arbeitgebers zu den zu änderten Prüfristen sind folgenden Inhalten anzugen:
Voraussetzung ist die Herstellung einer gleichwertigen Sicherheit durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen.
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.
In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Arbeitsschutz