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Betriebliche Gesundheitsförderung für Krankenversicherte
[Nr.99134018080000 ]

Betriebe mit Interesse an betrieblicher Gesundheitsförderung können sich an eine Krankenkasse wenden und aus einem Leistungsportfolio zur Unterstützung und Einführung betrieblicher Gesundheitsvorsorge wählen. Zu den Themen zählen:

  • Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung
  • Gesundheitsförderlicher Arbeits und Lebensstil
  • Überbetriebliche Vernetzung und Beratung

Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch

  • eigene Fachkräfte
  • sowie finanzielle Förderung.

Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse gewährleistet die Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß dem Leitfaden Prävention der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

Empfehlenswert ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, bei der ein Teil der Mitarbeiter versichert ist.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Nach der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und der Beantragung von Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erfolgt die Umsetzung im Betrieb.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.