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Betriebsnummer nach DEÜV Zuteilung
[Nr.99006015069000 ]

Sobald Sie die erste Person versicherungspflichtig beschäftigen, müssen Sie eine Betriebsnummer für den Beschäftigungsbetrieb beantragen, in dem die Person tätig ist. 

Die Betriebsnummer wird in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit auf elektronischen Antrag vergeben. Dabei wird ein Kundendatensatz für Sie angelegt, in dem Ihre betrieblichen Stammdaten registriert werden. Anhand der Betriebsnummer können die Sozialversicherungsträger dann die Meldungen an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Ihrem Beschäftigungsbetrieb zuordnen.

Eine oder mehrere Betriebsnummern?

  • Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Betriebes mit nur einem einzigen Standort benötigen Sie nur eine Betriebsnummer.
  • Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie, wenn Sie Niederlassungen in mehreren Gemeinden haben.
  • Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie auch dann, wenn Sie in derselben Gemeine Eigentümerin oder EIgentümer mehrerer Betriebe sind, die jeweils eigenständige wirtschaftliche Einheiten bilden.

Sitz im Ausland

Wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind, benötigen Sie eventuell eine Betriebsnummer – sofern Sie in Deutschland beschäftigte Arbeitskräfte an die deutsche Sozialversicherung melden müssen. Das können etwa Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder Kundenbetreuerinnen und -betreuer im Homeoffice sein.

Sonderregeln für Privathaushalte, knappschaftliche Betriebe und Seefahrtsbetriebe

  • Sie wollen in Ihrem Privathaushalt jemanden in geringfügigem Umfang beschäftigen (Minijob): Wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien, zum Beispiel Kohle), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitskräfte, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden: Wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
  • Sie sind ein Seefahrtsbetrieb (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer): Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Folgende Mindestangaben müssen Sie leisten:

  • die Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt, einschließlich eventuell vorhandener Rechtsformzusätze,
  • Einzelfirma / Gesellschaft bürgerlichen Rechts: der Vor- und Zuname der Inhaberin oder des Inhabers beziehungsweise der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter,
  • nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: Vor- und Zuname der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers,
  • Privathaushalt: Vor- und Zuname des Haushaltsvorstandes,
  • die Beschäftigungsanschrift, also die aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind,
  • bei Bedarf eine abweichende Anschrift, die für die Postzustellung genutzt werden soll,
  • zusätzliche Kommunikationswege wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse,
  • wirtschaftlicher Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes,
  • Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer) für Rückfragen zum Meldeverfahren - dies können auch Kontaktdaten eines beauftragten Dienstleisters, zum Beispiel einer Steuerberatung, sein,
  • sofern innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Beschäftigten zur Sozialversicherung meldet: die Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle.

In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit aber keine schriftlichen Nachweise, um Ihren Antrag zu bearbeiten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Sonderregel für sofortmeldepflichtige Betriebe: Gehört Ihr Unternehmen zu einer der folgenden Branchen, so benötigen Sie die Betriebsnummer für eine Meldung bereits spätestens zu dem Zeitpunkt, wenn der oder die erste Beschäftigte seine Arbeit aufnimmt:

  • Baugewerbe,
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  • Personenbeförderungsgewerbe,
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  • Schaustellergewerbe,
  • Forstwirtschaft,
  • Gebäudereinigungsgewerbe,
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe,
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein 
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja