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Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
[Nr.99059001019000 ]

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

  • die Geburtsurkunden

Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

  • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
  • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
  • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

  • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.

  • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
    • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
    • bei ausländischer Staatsangehörigkeit
      • eines Partners: 90,00 Euro
      • beider Partner: 110,00 Euro
  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
  • Ausfertigung der Eheurkunde:
    • ein Exemplar: 10,00 Euro
    • jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

Maßgebend im Land Brandenburg ist die Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.

Die Gebühr hängt unter anderem ab von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zur Zeit gelten folgende Gebührentarife:

  • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
    • bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 85,00 Euro
    • zuzüglich bei ausländischer Staatsangehörigkeit
      • eines Partners: 25,00 Euro
      • beider Partner: 50,00 Euro
      • je nach Sachverhalt können weitere Gebühren anfallen
  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 30,00 Euro
  • Ausfertigung der Eheurkunde:
    • ein Exemplar: 10,00 Euro

jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt - das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

Voraussetzungen

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte:

  • jeder Ehepartner
  • sind beide verstorben:
    • deren Eltern oder
    • deren Kinder

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

Bearbeitungsdauer

Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.

Termine und Außenstellen des Standesamtes für Eheschließungen

Termine:
Das Standesamt Frankfurt (Oder) bietet zu folgenden Zeiten und an folgenden Orten an, Eheschließungen vorzunehmen.

• Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
• Freitag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Zusätzlich bietet das Standesamt für 2024 an folgenden Samstagen Termine für Eheschließungen an.

Termine 2024:

  • 06.04.2024
  • 20.04.2024
  • 18.05.2024
  • 01.06.2024
  • 22.06.2024
  • 29.06.2024
  • 20.07.2024
  • 03.08.2024
  • 10.08.2024
  • 31.08.2024
Die Terminvergabe ist an diesen Tagen für folgende Zeiten vorgesehen: 10.00 Uhr, 10.30 Uhr, 11.00 Uhr, 11.30 Uhr, 13.00 Uhr, 13.30 Uhr, 14.00 Uhr und 14.30 Uhr.

In Abstimmung mit dem Standesamt kann bei Bedarf darüber hinaus auch ein Termin an anderen Samstagen vereinbart werden.

Trauorte:

Hansesaal im Bolfrashaus - regulärer Trauraum des Standesamtes während des Rathausumbaus

  • bis zu 70 Gäste, kein zusätzliches Nutzungsentgelt
  • Ansprechpartner: Standesamt Frankfurt (Oder)
  • Email: standesamt@frankfurt-oder.de

 Kleist-Museum

  • bis zu 40 Gäste - Nutzungsentgelt 100 €
  • Raummiete inclusive Nutzung Musikanlage, 35 €
  • Nutzung Flügel Ansprechpartner: Frau Lehmann/Frau Stumpe, Tel: (0335) 387 221-0, Fax: (0335) 387 221-90
  • Email: info@kleist-museum.de  Anschrift: Faberstr. 6-7, 15230 Frankfurt (Oder)
  • HINWEIS: Aufgrund von Restaurierungsmaßnahmen steht das Kleist-Museum im Jahr 2022-2023 nicht/nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.

Forsthaus am Helene-See

Insel Ziegenwerder

  • Gästeanzahl flexibel - Nutzungsentgelt 120 € zzgl. Umsatzsteuer (Schlechtwettervariante Trauraum - Bolfrashaus bis zu 70 Gäste)
  •  Ansprechpartner: Herr Lisu-Müller, Tel. Mobil: 0172/9547949. 

Seeterrasse Güldendorf

Helene-See

HeleneCamp

  • Kaminzimmer in der Kulturscheune: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 150 € bis 200 € zzgl. Umsatzsteuer
  • großer Festsaal in der Kulturscheune: Gästezahl flexibel - Nutzungsentgelt 150 € bis 250 € zzgl. Umsatzsteuer
  • Pavillon HeleneCamp: bis zu 80 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 340 € zzgl. Unsatzsteuer
  • Pension am Helenesee: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 250 € zzgl. Umsatzsteuer
  • Pavillon Pension am Helenesee: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 250 €
  • Ansprechpartner: Michael Katzke/Damaris Seelig, Tel: (0335) 56604-0
  • Email: alexandra.beck@independentliving.de und daniela.schallhorn-seiring@independentliving.de