Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung