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Eheschließung

Allgemeine Informationen 

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim zuständigen Wohnsitzstandesamt. Diese kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen. Die Mindestanmeldezeit sollte zwei Wochen betragen.

Die Eheschließenden sollen die Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer von beiden an der persönlichen Vorsprache beim Standesamt gehindert, so kann er seine/n Partner/in oder eine dritte Person ermächtigen, für ihn die Anmeldung vorzunehmen. 

Vollmacht Anmeldung Eheschließung (PDF, 77 kB)

Im Zusammenhang mit einer ggf. durch Auslandsbezug erforderlichen Antragstellung an das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel wird auf eine längere Bearbeitungszeit zwischen 4 Wochen und mehreren Monaten aufmerksam gemacht. 

Besteht der Wunsch die Ehe im Ausland zu schließen, sind rechtzeitig Informationen über die notwendigen Dokumente und weiteren Umstände des jeweiligen Landes bei der zuständigen Botschaft/Konsularischen Vertretung einzuholen. Auch in diesen Fälle können sich die Eheschließenden an das Standesamt wenden. Manche Staaten fordern ein "Ehefähigkeitszeugnis", das durch das zuständige Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird. 

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt zu den allgemeinen Sprechzeiten. Es wird um telefonische Terminvereinbarung zur Anmeldung gebeten.

Termine für Eheschließungen und Übersicht der Außenstellen des Standesamtes mit Ansprechpartner 

Gebühren:

Im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen werden vom Standesamt Gebühren gemäß § 2 Abs. 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. der Gebührenordnung des Ministers des Innern erhoben.

Grundgebühr bei Anmeldung zur Eheschließung: ab 51 €

Vornahme der Eheschließung in den Amtsräumen:

  • während der allgemeinen Öffnungszeiten: 45 €
  • außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 100 €

Vornahme der Eheschließung außerhalb der Amtsräume:

  • während der allgemeinen Öffnungszeiten: 120 €
  • außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 150 € zzgl. der Nutzungsentgelte der alternativenTrauorte

Ausstellung einer Eheurkunde: 15 €
 
Ehefähigkeitszeugnis: ab 51 € 

Weitere Gebührenberechnungen können sich bei der Prüfung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten ergeben. Das Standesamt Frankfurt (Oder) kann auf Wunsch Stammbücher in unterschiedlicher Ausführung und preislicher Höhe zur Verfügung stellen. 

Notwendige Unterlagen:                                                                                                                                                                                                                  

Die notwendige Unterlagen können von Sachverhalt zu Sachverhalt sehr unterschiedlich sein.
Ein Beispiel, wenn:

  • beide Eheschließende deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide Eheschließende volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Eheschließenden bisher verheiratet war bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet hat

dann sind zur Anmeldung der Eheschließung einzureichen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Frankfurt (Oder) hat oder die Ehe außerhalb von Frankfurt (Oder) geschlossen werden soll
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil, wenn einer der Eheschließenden nicht in Frankfurt (Oder) geboren ist oder die Ehe außerhalb von Frankfurt (Oder) geschlossen werden soll

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in nachfolgenden Fällen über die genannten Unterlagen hinaus eine Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann. Bitte erkundigen Sie sich hierzu vorher persönlich beim Standesamt:

  • eine/r der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • eine/r der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind
  • die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Eheschließenden hat eine Vorehe geschlossen bzw. Lebenspartnerschaft begründet
  • eine/r der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden.

Rechtliche Grundlagen:

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)