Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Die Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 StBerG ist nur für Personen gedacht, die mit einer Berufsqualifikation, die sie im europäischen Ausland erworben haben oder dort anerkannt wurde (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 DVStB) und die sie dort zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigt, in Deutschland geschäftsmäßig (d. h. selbständig) als Steuerberater tätig werden oder hier den Titel „Steuerberater“ führen wollen.
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung nach amtlichen Vordruck unter Angabe von:
- Wohnsitz oder Anschrift des vorwiegenden Aufenthaltsortes
- Beruf und Ort der beruflichen Tätigkeit
Dem Antrag sind beizufügen:
- Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
- Passbild
- Beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse/Diplome/Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater.
- Eine Bescheinigung der zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, durch die nachgewiesen wird, dass der Bewerber ein Diplom erlangt hat, mit dem er in diesem Mitgliedstaat, Vertragsstaat oder der Schweiz zur Hilfe in Steuersachen berechtigt ist.
Bei Herkunftsstaaten, in denen der Beruf des Steuerberaters nicht reglementiert ist:
- Einen Nachweis, dass der Beruf des Steuerberaters ein Jahr in den vorhergehenden zehn Jahren in dem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder in der Schweiz in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt wurde. Die Pflicht zum Nachweis der einjährigen Berufserfahrung entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis den Abschluss einer reglementierten Ausbildung bestätigt.
- Eine Bestätigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates, dass der Bewerber auf die Ausübung des Berufs des Steuerberaters vorbereitet wurde.
- Ein Nachweis über die Kenntnisse, die in den Prüfungsgebieten erlangt wurden, die laut Antrag entfallen sollen
Hinweis:
Eigene Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen; sonstige Unterlagen sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Nachweis der Zahlung der Zulassungsgebühr.
Bearbeitung eines Antrags auf verbindliche Auskunft: EUR 200
Teilnahme an der Prüfung : EUR 1.200
Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung: EUR 200
keine
Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung