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Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
[Nr.99063009006000 ]

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Volltext

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Land Brandenburg:

Welche Formulare für das konkrete Vorhaben auszufüllen sind und welche zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden müssen, wird verbindlich von der Genehmigungsbehörde festgelegt. Dies kann in einem Vorgespräch oder durch Übersendung der ausgefüllten Checkliste aus dem Programm „Elektronische Immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)“ erfolgen. Dem Genehmigungsantrag sind in der Regel Pläne, Fließschemata und Beschreibungen/Erläuterungen von Maßnahmen und Betriebsweisen beizufügen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Für die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag wird auch im Fall der Ablehnung oder Einstellung des Verfahrens für zurückgezogene Anträge eine Gebühr nach den Vorschriften des Gebührengesetzes und der Gebührenordnung erhoben. Diese ist abhängig von den Errichtungskosten und schließt Gebühren für andere Amtshandlungen, z. B. Stellungnahmen der Baubehörde, mit ein. Auslagen für z. B. Veröffentlichungen in Tageszeitungen, Raummiete bei Erörterungsterminen, aber auch von der Behörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten sind von der Antragstellerin zu erstatten.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Über den Genehmigungsantrag ist innerhalb einer Frist von sieben Monaten, in vereinfachten Verfahren innerhalb einer Frist von drei Monaten, zu entscheiden.

Bei Änderungen ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten bzw. in drei Monaten bei Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Die Fristen können verlängert werden.

Fristen

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Land Brandenburg:

Nach Bekanntmachung der Genehmigung beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat.

Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz stellt Antragstellern für die immissionsschutzrechtliche Antragstellung das Programm „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA)“ kostenlos zur Verfügung. Das Programm unterstützt den Antragsteller durch Hilfetexte, Schlüsseltabellen, Voreinstellungen in Formularen und automatische Übernahme von Eingaben in nachfolgende Formulare bei der vollständigen und richtigen Antragstellung. Gleichzeitig dient das Programm dazu, die Übermittelung von Anträgen auf elektronischem Weg über eine virtuelle Poststelle (Governicus Communicator) vorzubereiten und ermöglicht somit die Übergabe von Anträgen sowohl in elektronischer als auch in papiergebundener Form.

Zur Vereinheitlichung der Verfahrensweise im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Verwendung der aus ELiA erzeugten Formulare gemäß ELiA-Erlass vom 19.05.2016 für die Antragstellung vorgeschrieben.

Bereits in der Projektierungsphase empfiehlt sich die Kontaktaufnahme der Antragstellerin mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (Vorantragsberatung). Je früher die Behörde informiert wird, desto besser kann sie ihre gesetzlich vorgesehene Beratungsfunktion wahrnehmen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

05.07.202325.05.2022