Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Einschulung

Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern werden ca. ein halbes Jahr vor der Einschulung von einer Grundschule angeschrieben und zur Anmeldung an einer Grundschule aufgefordert. Der öffentliche Aufruf zur Einschulung erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder).
(siehe auch "Schulpflicht")
 
Gebühr: keine
 
Bearbeitung:
Die Aufnahme an die Grundschule erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.
Zusätzliche Hinweise:
In Frankfurt (Oder) wurde das gesamte Stadtgebiet per Satzung zu einem Schulbezirk erklärt, so dass die Grundschule frei  gewählt werden kann. 
 
Antragstellung:
Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt bei der gewählten Grundschule. Bei der Wahl einer Grundschule in freier Trägerschaft zunächst bei der nächsterreichbaren  Grundschule.
 
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz, Schulbezirkssatzung der Stadt Frankfurt (Oder)