Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Das Basiselterngeld sowie das ElterngeldPlus wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich, das ElterngeldPlus 150,00 Euro monatlich.
Antragsformular
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
Einkommensnachweise
Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
keine
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben,
Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.