Die Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung pharmazeutisch- technische(r) Assistentin / Assistent wird zur Ausübung des genannten Berufs benötigt. Sie müssen diese beantragen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
Die Kosten sind abhängig von dem Aufwand für die Bearbeitung.
Kostenrahmen: „Gebühr: EUR 46,00 bis 191,00“
Keine.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und
Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen (Ortsteil Wünsdorf)
Tel. 0331- 8683821
Fax. 0331- 8683826
E- Mail: DezernatG1@lavg.brandenburg.de