Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:
Generell empfiehlt die Erstellung eines umfassenden Businessplans (Vorlagen und Muster z.B. bei den fachkundigen Stellen) sowie die Erstellung eines Liquiditätsplanes, mindestens für den angestrebten Förderungszeitraum.
In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.
Die Stellungnahme ist ein Schritt zum Erhalt des Gründungszuschusses. Bitte kontaktieren Sie zunächst Ihre Agentur für Arbeit und informieren Sie sich, ob Sie für einen Gründungszuschuss in Frage kommen.
Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren .
Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.
Keine formalen Rechtsbehelfe möglich
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Industrie- und Handelskammer