1. Zuwiderhandlung
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einem besonderen Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
2. Zuwiderhandlung nach Teilnahme an einem Aufbauseminar
Es ergeht eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt der Verwarnung.
3. Zuwiderhandlung
Es erfolgt der Fahrerlaubnisentzug, wenn diese Zuwiderhandlung in der unter der 2. Zuwiderhandlung nach Ablauf der dort genannten Frist begangen wurde. Beim Vorliegen von 3 Auffälligkeiten erfolgt der Entzug der
Fahrerlaubnis auf Probe. Die Fahrerlaubnis darf in diesem Fällen frühestens 3 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung neu erteilt werden.Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Anordnung zur Teilnahme an einem
Aufbauseminar nicht fristgerecht nachgekommen wird. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung des Aufbauseminars und die Entziehung der Fahrerlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.