Alle im Verkehrszentralregister zu erfassenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind nach dem Punktsystem zu bewerten und entsprechend Maßnahmen einzuleiten. Seit dem 01.05.2014 gilt ein neues Punktesystem.
Maßnahmen
1 bis 3 Punkte |
Vormerkung |
4 bis 5 Punkte |
Ermahnung
Hinweis auf die Möglichkeit des Abbaus von einem Punkt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar
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6 bis 7 Punkte |
Verwarnung
Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, jedoch ohne Punkteabbau
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8 Punkte |
Entzug |
Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 17,90 € – 194,30 €
Zusätzliche Hinweise: Keine
Rechtsgrundlagen:
- §§ 4 und 28 Straßenverkehrsgesetz
- §§ 35 bis 47 Fahrerlaubnis- Verordnung