Für Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, besteht nach gegenwärtiger Rechtslage keine Pflicht zur Umstellung. Somit bleiben Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 erteilt worden sind, weiterhin in dem Umfang der bisherigen Berechtigung, vorbehaltlich der unbeschränkten LKW-Klasse( Befristung auf das 50. Lebensjahr, Verlängerungsregelung) bestehen.
Dies gilt auch für erteilte Fahrerlaubnisse der ehemaligen DDR.
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Frankfurt (Oder) inne haben.
Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 24,00 € - 42,60 €
Bearbeitung: 1 Monat
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild
- Führerschein, ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
- zusätzlich bei gleichzeitiger Verlängerung LKW-Erlaubnis
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-
- Verordnung bei FS-Klassen C und D
Antragstellung:
Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.
Rechtsgrundlagen: §§ 6, 23, 24, 25 und 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung