Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Umzug des Fahrzeughalters innerhalb von Frankfurt (Oder) Das Fahrzeug muss in Frankfurt (Oder) zugelassen sein.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Rechtsgrundlagen: