Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Festsetzung von Veranstaltungen

Wer Ausstellungen, Großmärkte, Wochenmärkte, Volks-, Straßen-, Vereins-, Dorf-, Stadt- und Ortsteilfeste, Spezial- und Jahrmärkte sowie öffentl. Betriebsfeiern veranstalten will, kann diese bei d. Gewerbebehörde festsetzen lassen, wenn das öffentl. Interesse dem nicht entgegensteht. Die Festsetzung ist mit Auflagen u. der Befreiung v. Einschränkungen zum Tongeräteeinsatz/ Musikdarbietung/ Reisegewerbekartenpflicht/ Sonn-/ Feiertags-u. Nachtruhe/ Ladenschluss u.a. sog. Marktprivilegien verbunden.
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten mindestens 50,00 €, zu zahlen bei Erhalt des Bescheides.
 
Bearbeitung:
4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.
 
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag zur Festsetzung einer Veranstaltung) mit 
  Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren der Aussteller oder Anbieter,
  Lageplan, Versicherungsnachweis  und Teilnahmebedingungen
- Gültiges Personaldokument
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus den Handels-/Vereinsregister für juristische Personen
 
Zusätzliche Hinweise:
Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Landeamtes für Arbeitsschutz, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Grünflächen, Umwelt, Natur und Straßenverkehr, des Fachbereiches Feuerwehr, der Polizei u.a. erforderlich.
 
Antragstellung: schriftlich
 
Rechtsgrundlagen:  Titel III und IV Gewerbeordnung