Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Der Erlaubnispflicht unterliegen gewerbliche Vermittler und Berater von:
612,00 ¤
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde, diese leitet die notwendigen Daten an die Registrierungsbehörde (IHK) weiter.
Zur Registrierung von Arbeitnehmern wenden Sie sich direkt an die IHK.