Baugrundstück vermessen
Liegenschaftsvermessung
Grundstücksvermessung
Zerlegung von bestehenden Flurstücken
Aus einem bestehenden Flurstück entstehen durch eine Liegenschaftsvermessung mehrere neue Flurstücke. Dies erfolgt durch eine örtliche Liegenschaftsvermessung oder durch eine Sonderung ohne örtliche Liegenschaftsvermessung.
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
www.vermessung.brandenburg.de
Im Anerkennungsverfahren hat der Beteiligte am Verfahren 1 Monat Zeit, die Anerkennung schriftlich abzugeben. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Flurstücksgrenze als anerkannt.